Erforderliche Papiere - Taxidermy Studio Moro

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Erforderliche Papiere

Infos

Laut des National- und Provinzialrechts sind wir verpflichtet, Exemplare geschützter Arten in der Lombardei und alle exotischen Exemplare in entsprechende Register einzutragen und der Provinzialverwaltung zu melden.
Vor dem Versand werden auf den Präparaten Etiketten mit den Daten des Registers angebracht, welche diese stets begleiten müssen.

Die Werkstatt kann keinesfalls Exemplare annehmen, die nicht über die entsprechenden Papiere verfügen.


Das nationale Rahmengesetz Nr. 157 vom 11. Februar 1992 (Jagd Recht) betrifft die  in der Lombardei geschützten Gattungen., Es wird geregelt durch das Regionalgesetz Nr. 42 vom 19.08.1986, §3
mit letzten Änderungen, Reg.Ges. Nr. 26 vom 13.05.1988 und Reg.Ges. Nr. 26 vom 16.08.1995 §11.
Als anerkanntes Dokument gilt in diesen Fällen eine Genehmigung, die von der Provinzialverwaltung (Amt für Jagd und Fischerei) ausgestellt wird, die für die Kontrolle und den Schutz der Flora und Fauna auf dem Hoheitsgebiet des Staates zuständig ist.Es ist erforderlich, während der Jagdzeiten im Besitz einer gültigen Bescheinigung zu sein, was die in der Lombardei geschützten Arten anbetrifft, die auf der Straße oder im Wald tot aufgefunden wurden (Fallwild) sowie für alle Arten von Tieren, die außerhalb der Jagdzeiten tot aufgefunden wurden.
Die Liste der Gattungen wird jährlich von der Provinzialverwaltung aufgestellt. Im Zweifelsfall setzen Sie sich mit uns in Verbindung; wir stehen Ihnen zu evtl. Auskünften gern zur Verfügung.

Für die auf unserem Staatsgebiet vorhandenen – und nicht vorhandenen –
exotischen Arten, ist jedoch ein ordnungsgemäßes Verzollungsverfahren mit Veterinärzertifikat und, je nach Gattung, die entsprechende CITES Dokumentation erforderlich.

Veterinärzertifikat:

Die tierärztlichen Kontrollen bezüglich der Einfuhr von Jagdtrophäen werden von der EG Verordnung Nr. 142/2011 (seit 4. März 2011 in Anwendung) geregelt. Sendungen von Jagdtrophäen aus nichteuropäischen Ländern, die keinem vollständigen Taxidermieprozess unterzogen wurden, müssen mit einem gesetzlich vorgeschriebenen tierärztlichen Zertifikat ausgestattet sein. Die Veterinärbeschau erfolgt unabhängig vom Bestimmungsland an der ersten Eintrittsstelle in die EG.
Das ausländische tierärztliche Zertifikat wird nur als gültig anerkannt, wenn der Vorgang der sog. „ersten Präparierung“ ("Dip & Pack") von einer im eigenen Land anerkannten Stelle durchgeführt wurde, die im Verzeichnis des Systems TRACES der EG enthalten ist.

Nähere Auskünfte erhalten Sie über folgende Internet Adresse:

https://webgate.ec.europa.eu/sanco/traces/output/non_eu_listsPerCountry_en.htm#


CITES Dokumentation:

Wenn Sie in einem ausländischen Staat (außerhalb der EG) auf die Jagd gehen, denken Sie immer daran, dass es Tierarten gibt, die gemäß der CITES Direktiven besonders geschützt sind.CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora - Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen) ist ein internationales Übereinkommen zwischen den Regierungen. Ziel dieser Vereinbarung ist sicherzustellen, dass der internationale Handel mit Wildtieren und -pflanzen nicht deren Fortbestand gefährdet.
In Italien wurde die Anwendung dieser Konvention durch das Gesetz Nr. 874 vom 19.12.1975 ratifiziert. Bis zu diesem Zeitpunkt waren der Fang und die wirtschaftliche Nutzung nicht geschützt und haben zusammen mit der Zerstörung der Umwelt (Entwaldung, Urbanisierung und Intensivanbau) zum Aussterben oder Abnehmen zahlreicher Gattungen in der Natur beigetragen. Diese Konvention wird derzeit von 176 Staaten angewendet. Das Übereinkommen sieht drei Anhanglisten vor, in denen alle der Regelung unterliegenden Gattungen aufgeführt sind.
Im Anhang I sind die vom Aussterben bedrohten Arten (etwa tausend) aufgeführt, deren Handel auf internationalem Niveau verboten ist und deren Verwendung nur unter besonderen Bedingungen gestattet werden kann;

Anhang II und III führt dagegen die geschützten Arten auf (fast zehntausend), deren Handel mit dem Überleben der Gattung in der Natur vereinbar sein muss.Ist die Einfuhr einer in Anlage I der Konvention von Washington enthaltenen Gattung durchzuführen, wird eine vom Ministerium für Wirtschaftliche Entwicklung auszustellende Cites Einfuhrlizenz erforderlich.
Innerhalb der EG ist die von einem der EG Länder ausgestellten Lizenz in der ganzen Europäischen Gemeinschaft gültig.

Weitere Einzelheiten erhalten Sie über die Webseite der
Staatlichen Forstverwaltung.    


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